AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
STAND Februar 2024
der
Caltest Instruments GmbH
Binzigstr. 21
77876 Kappelrodeck
AGBs Caltest Instruments Stand Februar 2024 als Download
Gliederung:
Gliederung: Anhang 1 - Bedingungen für die Miete von Produkten
1. Geltung
1.1 All unsere Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen (im Folgenden „Leistung“) – auch zukünftige – erfolgen ausschließlich aufgrund unserer AGB. Es gelten immer unsere aktuellen AGB, abrufbar von unserer Homepage. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge mit uns; sie haben auch dann Gültigkeit, wenn nicht jeweils besonders auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern (§§ 14, 310 BGB). Unsere
AGB gelten ausschließlich.
2. Vertragsschluss
2.1 Falls nicht anders ausdrücklich erklärt, sind unsere Angebote freibleibend. Bestellungen des Kunden können wir innerhalb von 10 Arbeitstagen annehmen. Ein Vertrag, auch bei mündlichem Auftrag, kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Durchführung der Leistung.
2.2 Mündliche und telefonische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Schreib-, Rechen- und Kalkulationsfehler sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnen.
2.3 Für Umfang und Gegenstand der Leistung ist alleine die Auftragsbestätigung oder bei sofortiger Auftragsausführung der Lieferschein maßgebend. Enthaltendiese Änderungen gegenüber der Bestellung des Kunden, so gilt dessen Einverständnis als gegeben, wenn er die Leistung vorbehaltlos entgegennimmt und nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Auftragsänderungen oder -erweiterungen durch den Kunden nach Auftragsbestätigung berechtigen uns zur
Preisanpassung und Leistungszeitverlängerung.
2.4 Unsere Angebote beruhen auf Angaben des Kunden, ohne Kenntnis der Verhältnisse oder Vorgaben beim Kunden. Der Kunde trägt das Eignungs- und Verwendungsrisiko. Dies gilt auch, wenn wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern, Plänen, usw. des Kunden leisten. Eine Haftung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte – technische - Eignung wird nur insoweit übernommen, als genau dies so ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.
2.5 Angaben, Muster, Proben oder Abbildungen in Katalogen, Preislisten oder anderem Werbematerial, sind nur annähernd (z.B. Gewicht, Maß, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen oder technische Daten), soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglichen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Ein Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist keine Beschaffenheitsgarantie.
2.6 Sofern wir Muster bzw. einen Prototypen anfertigen und diese vom Kunden freigegeben wird, gilt unsere entsprechende Ausführung der Leistung als vertragsgemäß. Gleiches gilt, wenn wir die Leistung nach von uns erstellten
Plänen anfertigen, die der Kunde genehmigt hat.
2.7 Falls nichts Anderes vereinbart, ist eine Einweisung oder Beratung nicht geschuldet. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Haftung.
2.8 Erkennen wir während der Durchführung der Leistung, dass diese technisch und/ oder prozesssicher nicht durchführbar ist oder spezifische Anforderungen der Leistung modifiziert werden müssen, so werden wir den Kunden hierauf hinweisen und soweit möglich Alternativvorschläge unterbreiten. Hierfür übergeben wir dem Kunden ein ergänzendes Angebot. Der Kunde muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Arbeitstagen. ab Erhalt des Angebots schriftlich mitteilen, ob er der Änderung zustimmt. Kann keine Einigung gefunden werden, so können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Unsere bis dahin angefallene Aufwendungen sind zu erstatten. Schadensersatzansprüche des Kunden hieraus sind ausgeschlossen.
2.9 Der Kunde haftet ab Übergabe der Ware für jeden zufälligen Untergang und jede zufällige Verschlechterung.
3. Preise & Zahlung
3.1 Es gelten unsere im jeweiligen Angebot aufgeführten Preise nur bis zur aufgeführten Gültigkeit. Falls nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk zzgl. USt. und ohne Nebenleistungen, wie z.B. Verpackung.
3.2 Eine zugesagte oder garantierte Leistung gilt auch dann als erfüllt, wenn die erzielte Leistung 10 % davon abweicht (Toleranz).
3.3 Falls fehlende Information, unklare Zielsetzung oder Aufgabenstellung zu einem Mehraufwand bei uns führen, wird dieser Mehraufwand gemäß dem jeweils aktuellen Listenpreis gesondert in Rechnung gestellt, wenn der Kunde trotz Aufforderung die fehlenden Angaben nicht korrigiert oder ergänzt.
3.4 Falls nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne jeden Abzug sofort fällig.
3.5 Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist die Gutschrift auf unserem Konto maßgeblich.
3.6 Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Leistungsfähigkeit des Kunden können wir Vorauszahlung verlangen und/oder ein Zurückbehaltungsrecht bzgl. weiterer Leistung geltend machen.
3.7 Dem Kunden stehen ein Zurückbehaltungsrecht sowie das Recht zur Aufrechnung nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt sind oder auf Mängelansprüchen beruhen.
4. Ausfuhrnachweis
4.1 Holt der Kunde, der außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist (außengebietlicher Abnehmer) oder dessen Beauftragter Leistungen bei uns ab und befördert oder versendet sie in das Außengebiet, so hat der Kunde uns den steuerlich erforderlichen Belegnachweis beizubringen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, hat der Kunde den für die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltenden Umsatzsteuersatz vom Rechnungsbetrag zu zahlen.
5. Lieferung Gefahrübergang
5.1 Die Leistung/Lieferung und die Aufmachung der Dokumente entsprechen der ICC Incoterms® 2020.
5.2 Sofern nicht unzumutbar, sind Teil-, Mehr-, Minder- oder vorfristige Leistung zulässig.
5.3 Eine Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Versanddienstleister die Sendung innerhalb dieser Frist zum Versand abholt; für dessen Verzögerungen übernehmen wir keine Haftung. Auf vorherige Weisung und Kosten des Kunden versichern wir unsere Leistung und/oder Transport.
5.4 Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich nach Meldung der Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.
5.5 Die Gefahr zufälligen Untergangs oder Verschlechterung geht spätestens mit Abnahme oder Übergabe an den Versanddienstleister auf den Kunden über. Bei Verzögerungen der Abnahme oder des Versandes infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit Mitteilung der Abnahme- oder Versandbereitschaft auf den Kunden über.
5.6 Das Entgegenstehen von Vorschriften oder das Nichtvorliegen von Genehmigungen berührt eine Abnahmeverpflichtung nicht.
5.7 Schriftlich oder mündlich zugesagte Leistungszeiten oder Termine sind nur annähernd, es sei denn, es ist schriftlich ein fester Leistungstermin zugesagt. Leistungszeiten beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung, der vollständigen
und mangelfreien Überlassung von Beistellungen, nicht jedoch bevor alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind oder eine geforderte Vorauszahlung gutgeschrieben wurde.
5.8 Die Einhaltung der Leistungszeit steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Wir haften nicht für das Verschulden der Vorlieferanten, eventuelle Ersatzansprüche gegen diese werden an den Kunden abgetreten. Nach Ablauf einer unverbindlichen Leistungszeit kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns zuvor schriftlich eine mindestens 30-tägige Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
5.9 Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen und sonstige von uns nicht verschuldete Umstände, z.B. Streik, Betriebsstörungen, fehlende Genehmigungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Unruhen, Embargos, Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, die die eigene Leistung oder die der Vorlieferanten nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht. Für Verzögerungen oder Unmöglichkeit aufgrund dieser Ereignisse haften wir nicht. Der Kunde kann uns auffordern, innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu erklären, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist erfüllen wollen. Wir sind berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn uns aus den o.g. Gründen die Erfüllung des Vertrages nicht zuzumuten ist, ohne dass der Kunde hieraus Schadensersatzansprüche herleiten kann. Der Kunde ist in diesem Fall von seiner entsprechenden Gegenleistungspflicht befreit. Ist dem Kunden aus den o.g. Gründen die Leistung nicht mehr zumutbar, kann er nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Verzögerungen – gleich aus welchem Grund – teilen wir mit.
5.10 Im Falle des Leistungsverzuges haften wir bei leichter Fahrlässigkeit auf pauschalierten Schadensersatz pro vollendete Woche Verzug auf 0,5%, höchstens jedoch 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens ist uns möglich. Im Übrigen bestimmt sich unsere Haftung nach der Haftungsregelung dieser AGB.
5.11 Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde. Diese betragen bei Lagerung durch uns 0,5% des offenen Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, beginnend 1 Monat nach Mitteilung der Versandbereitschaft. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer, geringerer oder keiner Lagerkosten bleiben vorbehalten.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns an allen dem Kunden – auch in elektronischer Form – überlassenen Mustern, Werkzeugen, Spezifikationen, Modellen, Plänen, Daten, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Informationen körperlicher und unkörperlicher Art u. ä. alle Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte, vor. Vervielfältigung oder Überlassung an Dritte sind untersagt.
6.2 Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, gewährt uns der Kunde folgende Sicherheiten, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20% übersteigt:
6.3 Wir behalten uns an der Leistung das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts gilt Folgendes:
6.3.1 Die Leistung bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass unser dadurch entstehendes (Mit-) Eigentum an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig in Höhe des Netto-Rechnungswertes auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich.
6.3.2 Der Kunde hält die Leistung in einwandfreiem Zustand. Der Kunde versichert die Leistung auf seine Kosten zu unseren Gunsten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden, soweit ihm dies zumutbar ist. Auf
Anforderung ist ein Nachweis vorzulegen.
6.3.3 Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die Leistung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern und zu verarbeiten, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig.
6.3.4 Der Kunde tritt Forderungen, die aus dem Weiterverkauf der Leistung, an Stelle der Leistung oder sonst hinsichtlich der Leistung entstehen (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung), mit allen Nebenrechten bereits jetzt
sicherungshalber an uns ab, und zwar unabhängig davon, ob die Leistung ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
6.3.5 Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die an uns abgetretene Forderung in eigenem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir sind zur Offenlegung berechtigt.
6.3.6 Bei Zugriffen Dritter auf die Leistung, insbesondere durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, weist der Kunde den Dritten auf unser Eigentum hin und unterrichtet uns unverzüglich. Der Kunde erstattet uns die Kosten unserer Intervention, sofern wir gegen Dritte keine Kostenerstattung durchsetzen können.
6.4 Vertragswidriges Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug oder Insolvenzantrag (Verwertungsfall), berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Herausgabe der Leistung oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Dem Kunden steht in diesem Fall kein Zurückbehaltungsrecht zu. Schadensersatzansprüche, ein-schließlich Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinns, bleiben unberührt. Wir können uns an der zurückgenommenen Leistung durch freihändigen Verkauf befriedigen.
7. Mängelrechte
7.1 Ist der Kunde Kaufmann, so hat er die erhaltene Leistung unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen. Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen („Rüge“). Versand bzw. Transportschäden sind gemäß unserer mitgelieferten Anleitung zu dokumentieren. Im Übrigen gilt § 377 HGB. Unterbleibt die Anzeige, so gilt die Leistung als einwandfrei und der Bestellung entsprechend, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Solche Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen.
7.2 Der Weiterverkauf, der Einbau oder eine sonstige Nutzung beanstandeter Leistung gilt als Genehmigung einer vertragsgemäßen Erfüllung und schließt Mängelansprüche insoweit aus.
7.3 Durch Verhandlung über Rügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass diese Rügen nicht rechtzeitig, unbegründet oder sonst ungenügend gewesen seien. Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mangelanerkenntnis.
7.4 Wir übernehmen keine Gewähr für die Einhaltung etwaiger besonderer für den Betrieb des Kunden oder für die für Im- oder Export geltenden Vorschriften oder das Vorliegen erforderlicher Genehmigungen. Die Leistung darf nur in demjenigen Staat Verwendung finden, für die sie bestellt ist. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt ein Export auf Verantwortung, Haftung und Kosten des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle des Exports die gesetzlichen Bestimmungen (z.B. dual use), insbesondere die des deutschen Außenwirtschaftsrechts, zu beachten. Eine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten außerhalb Deutschlands erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
7.5 Materialbedingte Abweichungen von vereinbarter Qualität und Umfang sowie Änderungen der Leistung im Zuge des technischen Fortschritts, in der Konstruktion, der Gestaltung, den Maßen, des Gewichtes oder der Farbe sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Gebrauch nicht einschränken, keine Garantie vorliegt und dem Kunden bei objektiver Würdigung aller Umstände zumutbar sind.
7.6 Wir gewährleisten, dass die Software die in der dazugehörigen Dokumentation beschriebenen Funktionen im Wesentlichen erfüllt, sofern die Software gemäß den vertraglich vereinbarten Voraussetzungen und Betriebsbedingungen (z.B. Betriebssystem) genutzt wird. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen der vom Kunden ausgewählten Software seinen Anforderungen genügen oder die Software mit beim Kunden sonst vorhandenen Softwareprogrammen zusammenarbeitet. Der Kunde wird Störungen im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich melden und dabei die Angaben möglichst so genau formulieren (Vorlage der Fehlermeldungen und Angabe der Bedienschritte), dass wir zielgerichtet mit der Fehlerbeseitigung beginnen können. Der Kunde stellt, soweit möglich, insbesondere die notwendigen datentechnischen Informationen und Unterlagen vollständig und unverzüglich zur Verfügung, wenn möglich in einer Form, die eine Reproduzierbarkeit der Störung ermöglicht. Die Nacherfüllung kann, wenn dem Kunden zumutbar, auch durch Aufzeigen einer Ersatzlösung, einer Umgehungsmöglichkeit (Workaround) oder durch ein Software-Update erfolgen.
7.7 Ist die Leistung mangelhaft, erfüllen wir unsere Verpflichtung zur Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Leistung (Nachlieferung). Wir können eine Art der Nacherfüllung oder die gesamte Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Kunde hat uns zur Nacherfüllung die erforderliche Zeit, Gelegenheit und Zugriffsmöglichkeit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
7.8 Sollten wir uns für die Nachlieferung entscheiden, so erfolgt diese, falls wir dies wünschen, nur Zug um Zug gegen Rückgabe der mangelhaften Leistung. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
7.9 Wir tragen die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Leistung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Aus- und Einbaukosten oder sonstige Kosten trägt der Kunde.
7.10 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder werden beide Arten der Nacherfüllung von uns verweigert, kann der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten, die Vergütung mindern und/oder Schadensersatz verlangen. Das Recht auf Minderung ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt nur ein nicht wesentlicher Mangel vor, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Beschaffenheitsgarantie.
7.11 Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
7.12 Bessert der Kunde oder ein Dritter nach, ohne dass er uns zuvor die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben hat, so übernehmen wir keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen an der Leistung, Auswechslung von Teilen oder Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, es sei denn der Mangel beruht nicht darauf.
7.13 Bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung und/ oder Nachbesserung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, Nichtbeachtung der Verarbeitungsrichtlinien oder Bedienungsanleitungen, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, nicht ordnungsgemäßer Wartung und Pflege, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischem, elektrochemischem, elektrischem
oder umweltbedingtem Einfluss wird keine Gewähr übernommen, sofern dies nicht von uns zu vertreten ist.
7.14 Der Kunde haftet für unberechtigte Mängelrügen, wenn die Ursache des Mangels in seinem Verantwortungsbereich liegt und er dies mindestens fahrlässig nicht erkannt hat. Aufwendungen, die im Rahmen der Mängelhaftung nicht von uns zu verantworten sind, werden gemäß unserer aktuellen Listenpreise berechnet.
7.15 Rückgriffansprüche des Kunden gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde mit dem Verbraucher keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat. Die Verjährungshemmung gemäß § 479 BGB gilt nur dann, wenn der Kunde seinem Abnehmer nachweislich Gewähr geleistet hat.
7.16 Weitergehende oder andere als die in diesen AGB geregelte Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
8. Haftung
8.1 Wir haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt bei Arglist, bei Vorsatz, bei Personenschäden, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, nach dem Produkthaftungsgesetz, oder soweit Schäden durch unsere Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
8.2 Auch bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, lediglich bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
8.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und hierbei beschränkt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden mit dessen Entstehen gerechnet werden konnte. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
8.4 Im Falle des Leistungsverzuges haften wir bei leichter Fahrlässigkeit begrenzt auf pauschalierten Schadensersatz pro vollendete Woche Verzug auf 0,5%, höchstens jedoch 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung. Der Nachweis, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist, ist uns.
8.5 Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Die Haftungsausschlüsse und –Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
8.6 Der Kunde ist verpflichtet, in branchen- und strukturüblichem Umfang eigene Versicherungen zu unterhalten (z.B. insbesondere Betriebsausfallversicherung). Ein eventuelles Mitverschulden muss sich der Kunde anrechnen lassen.
8.7 Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Für fahrlässig verursachte Schäden aus Datenverlust entfällt unsere Haftung, wenn der Kunde nicht sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, welches in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
9. Ausschluss und Begrenzung der Haftung
9.1 Bei einer Haftungsbegrenzung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden ist die Haftung je Schadensereignis bei Sachschäden auf EUR 5.000.000,00 begrenzt; für alle Schäden innerhalb eines Kalenderjahres jedoch jeweils auf höchstens das Doppelte dieser Beträge
9.2 Diese Begrenzung gilt nicht, soweit eine gesetzliche unbeschränkte Haftung gegeben ist oder Schäden durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
9.3 Gewährleistungsansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorgaben, also in der Regel nach 24 Monaten.
10. Schutzrechte, Geheimhaltung, Datenschutz
10.1 Stellt der Kunde uns Werke (z.B. Logos, Fotos, Werbetexte etc.) zur Verfügung, die in unsere Leistung eingebracht oder bearbeitet werden sollen, so trägt der Kunde die Verantwortung, dass er alle relevanten Rechte für die Durchführung der Leistung hat.
10.2 Falls nicht anders ausdrücklich und schriftlich vereinbart, trägt der Kunde die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Leistung, insbesondere bezüglich der Vorgaben des Marken-, Urheber- oder Wettbewerbsrechts. Wir
werden auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern uns diese bekannt werden.
10.3 Tragen wir ausnahmsweise und auf Grund schriftlicher Vereinbarung die rechtliche Verantwortung für Schutzrechte Dritter, so gilt folgendes: Führt die Benutzung der Leistung zur Verletzung gewerblicher oder urheberrechtlicher Schutzrechte im Inland, werden wir die Leistung nach unserer Wahl und auf unsere Kosten entweder ein Nutzungsrecht für den Kunden erwirken, oder sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder durch eine
schutzrechtskonforme Leistung austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Diese Verpflichtung besteht nur, soweit der Kunde uns unverzüglich über geltend
gemachten Ansprüche informiert, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Leistung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
10.4 Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Leistung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferter Leistung eingesetzt wurde. Der Kunde stellt uns hiermit von allen Forderungen Dritter frei und trägt auch die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung, die von Dritten wegen der Verletzung Rechte Dritter gegen uns geltend gemacht werden.
10.5 Der Kunde wird sämtliche Vertragsinhalte, insbesondere Preise und Rabatte, Know-how und andere Geschäftsgeheimnisse, streng vertraulich behandeln und ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Einwilligung keine
Informationen, Dokumentationen, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen an Dritte weitergeben oder sonst zugänglich machen. Das gilt nicht, wenn diese Inhalte ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung wird der Kunde auch seinen Mitarbeitern und verbundenen Unternehmen sowie Dritten, denen notwendig die Inhalte zugänglich gemacht werden müssen, auferlegen.
10.6 Der Kunde willigt ein, dass seine Daten (Kommunikationsdaten, verantwortliche Mitarbeiter, Art und Umfang seiner Bestellungen, etc.) von uns zur Vertragsabwicklung verwendet werden. Wir dürfen die Daten auch zur Information des Kunden über unsere Produkte und Leistung verwenden, wenn sie typischerweise in Verbindung mit den Produkten und Leistung benutzt werden, die der Kunde bei uns erworben hat.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Die AGB gelten auch für die mit dem Kunden verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz. Der Kunde hat diese AGB seinen verbundenen Unternehmen aufzuerlegen.
11.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen, die nicht auf einer individuellen Vereinbarung beruhen, bedürfen der Schriftform (auch Fax und EMail). Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.
11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne unsere Zustimmung auf Dritte zu übertragen. § 354 a HGB bleibt unberührt.
11.4 Die vom Kunden von uns im Zusammenhang mit der Leistung geforderten Arbeiten, Reparaturen oder Montagen werden nur aufgrund unserer entsprechenden Montage- und Servicebedingungen durchgeführt. Mit der Erteilung eines Auftrages werden diese Bedingungen anerkannt.
11.5 Ist der Vertrag oder die AGB in verschiedenen Sprachen abgefasst, hat im Zweifel die deutsche Fassung Vorrang. Es gilt deutsches Recht für den Vertrag und die AGB (ausgenommen UN Kaufrecht, CISG), soweit nicht zwingend nationales Recht entgegensteht.
11.6 Ist der Kunde Kaufmann und falls nicht anders vereinbart, und unabhängig von dem vereinbarten Incoterm, sind unser Geschäftssitz und das Landgericht Baden-Baden, auch für Gewährleistungsansprüche, Erfüllungsort und Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen.
11.7 Rechtsstreitigkeiten mit Kunden mit Hauptsitz außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern. Schiedsort ist Frankfurt am Main, Deutschland. Das Schiedsgerichtsverfahren wird in der Vertragssprache geführt.
ANHANG 1
Bedingungen für die Miete von Produkten
Abweichend von den vorstehenden §§ 3.1-3.3, 5.4-5.6, 6.2-6.4, 7.1, 7.2 und 7.4–7.15 gelten die nachfolgenden Bedingungen für alle zwischen Kunden und der Caltest Instruments GmbH geschlossenen Mietverträge.
1. Mietbeginn und Mietende; Mietdauer
1.1 Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, beginnt der Mietzeitraum für die Produkte am dritten Arbeitstag, nachdem die Produkte von uns zur Auslieferung an den Kunden versandt wurden. Die Mietkosten fallen ebenfalls ab dem dritten Arbeitstag an.
1.2 Der Mietzeitraum für die Produkte und die Entstehung von Mietkosten enden jeweils wie folgt:
a) zum Zeitpunkt der Rücklieferung der Produkte gemäß § 2.2 dieses Anhangs;
b) bei irreparablen oder verloren gegangenen Produkten zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde oder seine Versicherer uns die vollen Kosten für den Ersatz dieser Produkte erstatten, sofern wir einen geeigneten Ersatz beschaffen;
c) bei beschädigten Produkten zu dem zuerst eintretenden Zeitpunkt: 1) zum Zeitpunkt der Reparatur oder 2) zu dem Zeitpunkt, zu dem wir nach unserem Ermessen gemäß Punkt b) einen geeigneten Ersatz beschafft und eine Erstattung
erhalten haben.
1.3. Die Mindestmietdauer beträgt für alle Produkte 1 Monat.
1.4. Der Mietzeitraum entspricht der in der Auftragsbestätigung angegebenen Dauer, sofern der Mietvertrag nicht gemäß diesem Anhang früher beendet wird.
2. Rückgabe der Produkte
2.1 Die Rückgabe der Produkte wird von uns mit der Unterstützung des Kunden im Voraus organisiert. Der Kunde muss uns mindestens 7 Arbeitstage im Voraus über die Rückgabe informieren. Der Kunde muss die Produkte zusammen mit der Originalverpackung und dem vollständigen Originalzubehör zurücksenden.
2.2 Die Lieferung der Produkte erfolgt an unsere Geschäftsadresse in der Bundesrepublik Deutschland.
2.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Originalverpackung und das vollständige Originalzubehör sowie ggf. zusätzliches geeignetes Verpackungsmaterial für die Rückgabe der Produkte aufzubewahren und an uns zurückzugeben. Die Produkte müssen stets in gutem Zustand und ohne Schäden (ausgenommen normale Abnutzung) zurückgegeben werden, andernfalls gilt § 1.2.
2.4 Sollten bei der Überprüfung der zurückgesandten Produkte Schäden festgestellt werden, werden wir uns bemühen festzustellen, ob es sich um normale Abnutzung handelt. Im Falle von Streitigkeiten ist die Meinung des Herstellers der Produkte maßgebend.
3. Miet- und sonstige Gebühren
3.1 Die Mietgebühren richten sich nach den im jeweiligen Mietangebot angegebenen Preisen, die nur bis zur aufgeführten Gültigkeit gelten. Falls nicht anders vereinbart, beträgt die Mietgebühr mindestens EUR 500,00.
3.2 Wir haben das Recht, unsere Mietpreise und Rabatte jederzeit nach eigenem Ermessen mit einer Mitteilungsfrist von 30 Tagen zu ändern.
3.3 Zusätzlich zur Mietgebühr erheben wir zu Beginn des Mietzeitraums eine gesonderte Gebühr für Lieferung und Rücknahme.
3.4 Sollte der Kunde die Originalverpackung und das Originalzubehör am Ende des Mietzeitraums nicht zurückgeben, haben wir das Recht, die diesbezüglichen Kosten in Rechnung zu stellen. Der Kunde trägt die alleinige Haftung für alle
Schäden, die durch unzureichende Verpackung entstehen.
3.5 Meldet der Kunde Mängel oder Schäden an den Produkten, die bei unserer Prüfung jedoch nicht festgestellt werden, haben wir das Recht, die Kosten und Aufwendungen für die Prüfung und den Ersatz der Produkte in Rechnung zu stellen.
4. Bestehende Verpflichtungen
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer des Mietverhältnisses:
4.1.1 die Produkte im eigenen Besitz zu behalten und nicht mit den Produkten zu handeln oder Dritten auf die Produkte bezogene Rechte oder Ansprüche einzuräumen und nicht zuzulassen, dass die Produkte in ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verbotenes Land verbracht werden;
4.1.2 seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise abzutreten, zu übertragen oder weiterzugeben;
4.1.3 uns unverzüglich über Änderungen der Adresse, Telefonnummer oder anderer Kontaktinformationen des Kunden zu informieren; und
4.1.4 die Identifikationsnummer oder Kennzeichnung der Caltest Instruments GmbH oder des Herstellers oder Bezeichnungsschilder auf den Produkten zu belassen und die auf den Produkten angebrachten Nummerierungen, Kennzeichnungen oder Bezeichnungsschilder oder zugehörigen Warnhinweise und Unterlagen nicht zu verändern, zu verunstalten oder zu verdecken.
5. Verwendung, Mängel und Schäden
5.1 Der Kunde verpflichtet sich:
5.1.1 die Produkte nur für die vorgesehenen Zwecke einzusetzen und sie mit Vorsicht und Sorgfalt sowie unter Einhaltung aller Anleitungen des Herstellers und anderer für die sachgemäße Verwendung der Produkte herausgegebener Vorschriften zu betreiben und für jegliche Schäden an den Produkten oder das Erlöschen der Herstellergarantie zu haften, die bzw. das sich aus der Nichteinhaltung solcher Anleitungen oder Vorschriften oder aus der unsachgemäßen Verwendung der Produkte ergeben;
5.1.2 keine Änderungen oder technischen Eingriffe oder Reparaturversuche an den Produkten ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung vorzunehmen;
5.1.3 die Produkte nicht unsachgemäß zu behandeln oder falsch zu gebrauchen und die Produkte in gutem Zustand zu halten und in einer sicheren und geeigneten Umgebung zu verwahren und uns für jeglichen Verlust oder Schaden an den Produkten zu entschädigen, unabhängig von der jeweiligen Ursache (ausgenommen lediglich normale Abnutzung), während die Verantwortung für die Produkte beim Kunden liegt;
5.1.4 sicherzustellen, dass die Produkte nur von entsprechend kompetenten Personen verwendet werden, die ordnungsgemäß über den sicheren Betrieb gemäß den Anleitungen des Herstellers und anderen Vorschriften für die sachgemäße Verwendung der Produkte sowie Sicherheitswarnungen unterrichtet wurden;
5.1.5 die Produkte sofort nach Erhalt zu untersuchen und uns unverzüglich schriftlich über jegliche Schäden oder den Verlust der Produkte zu informieren;
5.1.6 bei der Verwendung der Produkte alle geltenden Gesetze, Vorschriften, Mietvertragsunterlagen und AGBs einzuhalten und die Produkte nicht in einer Weise zu verwenden, die unserem Ruf schaden könnte.
6. Software
6.1 Sofern der Kunde nicht direkt mit dem Hersteller der Produkte oder anderen maßgeblichen Parteien eine Lizenz für die Nutzung der Software abgeschlossen hat (in diesen Fällen gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen), gilt Folgendes:
6.1.1 Das Eigentum an der von uns gelieferten Software, einschließlich der Programme und Handbücher, verbleibt beim Hersteller der Originalprodukte, vorbehaltlich aller Rechte, die wir gegebenenfalls in Bezug auf diese Software haben. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, werden dem Kunden keine Lizenzen oder Rechte an der Software gewährt.
6.1.2 Von uns gelieferte Software wird dem Kunden nur für die Dauer des Mietverhältnisses in Verbindung mit der Nutzung der Produkte, entweder in der Zentraleinheit der Produkte und/oder zur Datenverarbeitung, überlassen. Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Software nicht zu übertragen und für diese keine Unterlizenz zu vergeben.
6.1.3 Der Kunde ist berechtigt, während der Mietdauer zwei Kopien der von uns gelieferten Software zu Sicherungszwecken anzufertigen, darf aber keine weitere Vervielfältigung von irgendeiner Version der Software zulassen.
6.1.4 Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, sämtliche bereitgestellte(n) Software und Handbücher einschließlich aller Kopien an uns zurückzugeben.
7. Risiko und Versicherung
7.1 Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte während der gesamten Mietdauer. Der Kunde ist für alle Verluste, Schäden, die Verletzung oder den Tod von Personen oder Sachbeschädigung, die bzw. der in
Verbindung mit der Vermietung oder der Verwendung der Produkte verursacht werden bzw. wird, verantwortlich und hat uns entsprechend zu entschädigen, außer für die direkten und vorhersehbaren Folgen von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Mitarbeiter.
7.2 Während der Mietdauer versichert der Kunde die Produkte auf seine Kosten gegen Verlust oder Schäden in Höhe des Wiederbeschaffungswertes sowie gegen jegliche Haftung für Verletzungen, Schäden oder Verluste, die in Verbindung mit der Verwendung, der Lagerung oder der Wartung der Produkte entstehen, und erklärt sich damit einverstanden, die Leistungen und Erlöse einer solchen Versicherung an uns abzutreten oder treuhänderisch für uns zu verwahren.
8. Beendigung
8.1 Ist eine Zahlung 30 Tage nach Fälligkeit nicht eingegangen oder haben wir berechtigten Grund zu der Annahme, dass der Kunde seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann oder er gegen diese verstoßen hat, oder wurde ein Insolvenzverwalter bestellt, gilt der Kunde als vom Mietvertrag zurückgetreten, und wir können den Mietvertrag fristlos kündigen und die sofortige Rückgabe der Produkte auf Kosten des Kunden verlangen, und der Kunde verpflichtet sich, uns die Produkte zur Verfügung zu stellen.
9. Eignung und Qualität der Produkte und Haftung
9.1 Wir bieten auf Herstellerinformationen beruhende Literaturangaben und Beratung (Konsultation) zu Produkten an. Die Beratung ist kostenlos und erfolgt in gutem Glauben, und wir übernehmen keine Haftung oder Verantwortung für die
Folgen von auf einer solchen Beratung beruhenden Entscheidungen. Unabhängig davon, ob eine solche Beratung erfolgt oder nicht, bleibt der Kunde allein für die Sicherstellung dessen verantwortlich, dass die Produkte für den von ihm
beabsichtigten Zweck geeignet sind, und der Kunde ist nicht berechtigt, die Produkte abzulehnen, wenn sie sich als ungeeignet erweisen.
9.2 Bei der Bereitstellung von durch unser Verschulden mangelhaften Produkten beschränkt sich unsere Haftung ausschließlich auf die Reparatur oder den Ersatz der Produkte oder, falls dies nicht möglich ist, auf die Rückerstattung der während des Zeitraums, in dem die Produkte mangelhaft waren, gezahlten Mietgebühr, sofern wir informiert werden, sobald der Kunde den Mangel feststellt.
9.3 Auf Wunsch und auf Kosten des Kunden und sofern wir vom Kunden für alle entstehenden Kosten, Verbindlichkeiten und Ausgaben angemessen entschädigt werden, werden wir im Namen des Kunden alle Garantien, Bedingungen und
sonstigen Rechte in Bezug auf die Beschreibung, Leistung oder Qualität der Produkte geltend machen, die vom Hersteller der Produkte angegeben wurden.
9.4 Die vorstehende Bestimmung ersetzt alle Zusicherungen (es sei denn, sie sind arglistig) in Bezug auf die Produkte oder ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistungen, die für uns ohne diesen Ausschluss bindend wären, und alle derartigen Zusicherungen und Gewährleistungen sind ausgeschlossen, ebenso wie jede Haftung von uns gegenüber dem Kunden für dessen Fahrlässigkeit.
9.5 Unsere Gesamthaftung für Schäden in Verbindung mit der Vermietung der Produkte oder der Verletzung einer Verpflichtung gegenüber dem Kunden ist auf die uns während der Mietdauer für die Produkte tatsächlich insgesamt zugeflossenen Mietgebühren begrenzt. Es wird vereinbart, dass wir dem Kunden gegenüber nicht für vom Kunden erlittene Folgeschäden oder indirekte Verluste haften, wobei keine Bestimmung in diesem Dokument unsere Haftung für Personenschäden oder Tod aufgrund von Fahrlässigkeit ausschließen oder beschränken darf.
10. Eigentumsrechte an Produkten
10.1 Die Produkte bleiben jederzeit unser Eigentum oder das Eigentum des Dritten, der uns den Abschluss eines Mietvertrags mit dem Kunden genehmigt hat, und der Kunde hat keine Rechte, Eigentumsrechte oder Ansprüche in Bezug auf die Produkte (außer dem Recht auf Besitz und Nutzung des Produkts gemäß diesen AGB).
10.2 Sind die Produkte Eigentum eines Dritten, stimmt der Kunde der Abtretung oder Übertragung unserer Rechte aus dem Mietvertrag an diesen Dritten zu, solange der Kunde die Rechte aus der Verwendung des Produkts gemäß diesen
AGBs behält.